Der Taxitarif wird vom Rat der Stadt Darmstadt bzw. der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt Dieburg für das jeweilige Pflichtfahrgebiet beschlossen und darf nicht unter- oder überschritten werden.
Der Tarifgeltungsbereich der Stadt Darmstadt erstreckt sich bis zu den im amtlichen Stadtplan eingetragenen Stadtgrenzen sowie auf die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach und das Stadtgebiet Frankfurt am Main inklusive des Flughafens Rhein-Main.
Der Tarifgeltungsbereich der Gemeinde Bickenbach erstreckt sich bis zu den im amtlichen Stadtplan eingetragenen Stadtgrenzen sowie auf die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach und das Stadtgebiet Frankfurt am Main. Der Flughafen Rhein-Main ist vom Tarifgeltungsbereich ausgenommen.
Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen (max. 4), aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke und der Wartezeit (inkl. verkehrsbedingter Wartezeit) zusammen.
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